Führerschein Code 111:

 

Mindestalter

Abgelaufene Probezeit und 5 Jahre ununterbrochener

Besitz der Klasse „B“

 

Lenkerberechtigung für

Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht

 

Ausbildung

Keine Theorieausbildung

Fahrausbildung in 6 Lektionen

 

Prüfung

Keine Theorieprüfung

Keine Fahrprüfung

 

Keine Probezeit

Keine Mehrphasenausbildung

 

Nach zwei Jahren Besitz des „Code 111“ werden 6 Fahrlektionen beim Erwerb von „A1“ angerechnet

In diesem Fall müssen Sie dann anstatt 14 Praxisstunden nur mehr 8 Fahrstunden fahren

 

Beim Erwerb der Klassen „A2“ oder „A“ darf die Ausbildung „Code 111“ nicht angerechnet werden.

 

Das ist aber nur dann interessant, wenn Sie mit Ihren 125 Motorrädern ins Ausland fahren wollen

 

Wenn nicht, können Sie genauso gut mit Ihrem Code 111 weiterfahren